Auch für Rechtsanwälte gelten die Regelungen des Umsatzsteuergesetzes. Sie enthalten insbesondere Mindestanforderungen an die Rechnungen, für den Vorsteuerabzug, den Umgang mit Reise- und Bewirtungskosten sowie organisatorische Fragen, etwa zur Aufbewahrung von Rechnungen. Der BRAK-Ausschuss Steuerrecht hat dazu aktuell umfangreiche Praxishinweise erarbeitet.
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Quelle Datev: Umsatzsteuer für anwaltliche Honorarrechnungen – aktualisierte Hinweise
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