Der BFH nimmt u. a. Stellung zu der Frage, ob die erweiterte Kürzung für Grundstücksunternehmen im Streitfall ausgeschlossen ist, da neben Grundbesitz auch die Bodenbefestigung im Bereich einer Tankstelle, eine Rohrpostanlage und Teile einer Küchenausstattung überlassen wurden und es sich hierbei um Betriebsvorrichtungen handelt (Az. III R 34/17).
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Quelle Datev: BFH zur erweiterten Kürzung bei Grundstücksunternehmen
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