Das FG Münster hat entschieden, dass vom Franchisegeber an den Franchisenehmer weitergeleitete Bonuszahlungen den Vorsteuerabzug nachträglich gemäß § 17 UStG mindern können (Az. 5 K 1670/17).
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Quelle Datev: Bonuszahlungen eines Dritten können den Vorsteuerabzug nachträglich mindern
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