Streitig vor dem FG Düsseldorf war, ob das Finanzamt berechtigt war, die Einkommensteuerbescheide eines Mitglieds im Versorgungswerk der Rechtsanwälte nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO zu ändern (Az. 10 K 546/19).
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Quelle Datev: Änderungen eines Steuerbescheids wegen nachträglich bekanntgewordener Tatsachen bei Arbeitgeberzuschüssen zu Beiträgen an berufsständisches Versorgungswerk
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