Wer seine selbst genutzten vier Wände von einem Fachbetrieb energetisch sanieren lässt, kann ab diesem Jahr eine Steuerförderung erhalten. Voraussetzung: Das Fachunternehmen stellt eine entsprechende Bescheinigung aus. Dafür muss ein amtlicher Vordruck verwendet werden, den das BMF veröffentlicht hat. Darauf weist der BdSt hin.
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Quelle Datev: Steuerermäßigung für Haussanierung: Ohne diese Bescheinigung geht nichts mehr!
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