Veräußert der Steuerpflichtige ein kurz zuvor entgeltlich erworbenes Ticket für ein Spiel der UEFA Champions League, unterliegt ein daraus erzielter Veräußerungsgewinn der Einkommensteuer. Dies entschied der BFH (Az. IX R 10/18).
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Quelle Datev: BFH: Weiterveräußerung von Tickets für das Finale der UEFA Champions League steuerpflichtig
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