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BFH: Wahlkampfkosten steuerlich nicht abziehbar

Der BFH entschied, dass erfolglose Bewerber um ein Mandat im Europäischen Parlament ihre Wahlkampfkosten steuerlich nicht abziehen können (Az. IX R 32/17).
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Quelle Datev: BFH: Wahlkampfkosten steuerlich nicht abziehbar