Der BFH hatte zu entscheiden, ob bei der Prüfung, ob die schiffsbezogenen Voraussetzungen des § 41a Abs. 4 Satz 2 EStG vorliegen, zeitraumbezogen auf den Voranmeldungszeitraum oder auf das Wirtschafts- bzw. Kalenderjahr abzustellen ist (Az. VI R 30/17).
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Quelle Datev: BFH: Keine Kürzung der einbehaltenen Lohnsteuer bei überwiegend nicht qualifiziertem Betrieb eines Handelsschiffes im Wirtschaftsjahr
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