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EU-Kommission lockert Regeln für Staatshilfen in der Corona-Krise

Die EU-Kommission hat den Mitgliedstaaten einen temporären Beihilferahmen zwecks Unterstützung der Wirtschaft in der Corona-Krise übermittelt. Der neue Rahmen ermöglicht es den Mitgliedstaaten u. a., Unternehmen Zuschüsse oder Erleichterungen (z. B. bei Steuern) von 500.000 Euro zu gewähren und Kredite durch staatliche Garantien abzusichern.
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