Gewährt eine UG der Tante ihrer Alleingesellschafterin ein nicht fremdübliches Beraterhonorar, kann dies zu verdeckten Gewinnausschüttungen führen, denn auch eine Tante kann unter Hinzutreten besonderer Umstände eine nahestehende Person sein. So entschied das FG Münster (Az. 10 K 3930/18)
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Quelle Datev: Tante kann nahestehende Person sein
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