Erbt ein Kind von seinem biologischen Vater, findet auf das Erbe nicht die für Kinder günstige Steuerklasse I Anwendung, sondern es wird nach der Steuerklasse III besteuert. Dasselbe gilt, wenn der biologische Vater seinem Kind zu Lebzeiten eine Schenkung macht. Dies entschied der BFH (Az. II R 5/17).
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Quelle Datev: BFH: Maßgebende Steuerklasse beim Erwerb vom biologischen Vater
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