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BFH: Beginn des Laufs von Hinterziehungszinsen bei einer durch Unterlassen der Anzeige begangenen Hinterziehung von Schenkungsteuer

Der BFH hat zu der Frage Stellung genommen, ab welchem Zeitpunkt der Zinslauf für die Festsetzung von Hinterziehungszinsen nach § 235 AO beginnt, wenn weder eine Anzeige nach § 30 ErbStG noch eine Schenkungsteuererklärung abgegeben wurde (Az. II R 7/17).
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