Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, nach welchen Maßgaben ein Steuerbescheid für eine in Liquidation befindliche GmbH gegenüber dem Liquidator hinreichend bestimmt und wirksam bekanntgegeben ist, wenn im Adressfeld der Liquidator mit Zusatz „in Fa ..“ enthalten ist und unterhalb des Adressfeldes „als gesetzlicher Vertreter von Firma ..“ bzw. als „Liquidator für Fa ..“ aufgeführt wird (Az. V R 56/17).
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Quelle Datev: BFH zur Nichtigkeit von Umsatzsteuerbescheiden
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