Der BFH entschied, dass in dem von einem Elternteil geführten Kindergeldprozess das volljährige Kind kein Zeugnisverweigerungsrecht hat und deshalb zur Aussage verpflichtet ist (Az. III R 59/18).
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Quelle Datev: BFH: Kein Zeugnisverweigerungsrecht volljähriger Kinder im Kindergeldprozess
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