Der EuGH entschied, dass die in Ungarn auf den Umsatz von Telekommunikations- und Einzelhandelsunternehmen erhobenen Sondersteuern mit dem Unionsrecht vereinbar sind (Rs. C-75/18 und C-323/18).
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Quelle Datev: Ungarische Sondersteuern auf Umsatz von Telekommunikations- und Einzelhandelsunternehmen unionsrechtskonform
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