Das FG Hessen entschied, dass die dem Attac Trägerverein e.V. zurechenbaren Aktivitäten und Maßnahmen zumindest nicht alle einem übergeordneten gemeinnützigen Zweck dienten. Daher sei die Gemeinnützigkeit nicht anzuerkennen (Az. 4 K 179/16).
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Quelle Datev: Gemeinnützigkeit des Attac Trägerververeins e.V. in den Jahren 2010 bis 2012 verneint
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