Home » Steuer News » BFH: Gewerbesteuerpflicht des Einbringungsgewinns I

Aktuelles

BFH: Gewerbesteuerpflicht des Einbringungsgewinns I

Der BFH nimmt Stellung zu einer Frage zur Gewerbesteuer bei Einbringung: Werden nach einer Einbringung innerhalb der Sperrfrist des § 22 Abs. 1 UmwStG Teile der erhaltenen Anteile veräußert, unterliegt der entstehende Gewinn dann nicht der GewSt, wenn der Einbringende zum Einbringungszeitpunkt seine gesamte gewerbliche Tätigkeit aufgegeben hatte (Az. I R 26/18).
───────────────────────────

Quelle Datev: BFH: Gewerbesteuerpflicht des Einbringungsgewinns I