Das FG Münster entschied, dass Zahlungen von Jugendämtern an eine Tagesmutter nicht ausschließlich für Zwecke der Erziehung bestimmt und damit nicht nach § 3 Nr. 11 EStG steuerfrei sind (Az. 6 K 3334/17).
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Quelle Datev: Zahlungen von Jugendämtern an eine Tagesmutter sind steuerpflichtig
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