Das OVG Schleswig-Holstein hat den Antrag einer Pferdehalterin auf Feststellung, dass die inzwischen aufgehobene Satzung der Gemeinde Tangstedt über die Erhebung einer Pferdesteuer unwirksam war, abgelehnt (Az. 2 KN 2/17).
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Quelle Datev: Normenkontrollantrag auf Feststellung der Unwirksamkeit einer inzwischen aufgehobenen Pferdesteuersatzung hatte keinen Erfolg
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