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Für die Kraftfahrzeugsteuerfestsetzung ist allein die Zulassung des Fahrzeugs maßgebend

Für eine Zulassung eines Fahrzeugs sind nach dem Urteil des FG Baden-Württemberg auch unter der Geltung der StVZO in den im Streitzeitraum geltenden Fassungen „weder die Aushändigung des Fahrzeugscheins erforderlich“ noch muss „für das jeweilige Fahrzeug ein Kennzeichen mit einem amtlichen Dienstsiegel abgestempelt und den Klägern ausgehändigt“ worden sein (Az. 13 K 2598/18).
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