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Antragsrecht für Kfz-Steuer-Befreiung für behinderte Person geht nach deren Tod auf Rechtsnachfolger über

Das Antragsrecht für eine Kraftfahrzeugsteuerbefreiung für eine behinderte Person geht nach deren Tod auf den Rechtsnachfolger über. So entschied das FG Baden-Württemberg (Az. 13 K 1012/18).
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