Es trifft nicht zu, dass seit 1. Januar 2020 in Einrichtungen der Behindertenhilfe die Mahlzeiten teilweise umsatzsteuerpflichtig und teilweise nicht umsatzsteuerpflichtig. geworden sind. Dies teilt die Bundesregierung mit (19/16814).
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Quelle Datev: Umsatzsteuerfreiheit in Einrichtungen
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