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BFH zur einkommensteuerlichen Behandlung von Kapitalabfindungen für Kleinbetragsrenten aus Altersvorsorgeverträgen

Der BFH hatte zu entscheiden, ob die Voraussetzungen des § 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG vorliegen, wenn ein Altersvorsorgevertrag ursprünglich nicht die Möglichkeit einer Kapitalabfindung vorsah, sondern die Abfindung einer Kleinbetragsrente erst nachträglich vereinbart wurde (Az. X R 39/17).
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Quelle Datev: BFH zur einkommensteuerlichen Behandlung von Kapitalabfindungen für Kleinbetragsrenten aus Altersvorsorgeverträgen