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Keine einkommensteuerbaren Einkünfte aus der Vermietung eines Blockheizkraftwerks bei fehlender Einkunftserzielungsabsicht

Das FG Düsseldorf muss im zweiten Rechtszug zur steuerlichen Berücksichtigung von Verlusten aus der Vermietung eines Blockheizkraftwerks entscheiden (Az. 13 K 3082/17).
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Quelle Datev: Keine einkommensteuerbaren Einkünfte aus der Vermietung eines Blockheizkraftwerks bei fehlender Einkunftserzielungsabsicht