Der BFH hatte zu entscheiden, ob das infolge der Anzeige der Masseunzulänglichkeit durch den Insolvenzverwalter eingetretene Aufrechnungsverbot auch nach Anzeige der wieder eingetretenen Massezulänglichkeit weiterhin Bestand hat (VII R 31/18).
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Quelle Datev: BFH: Säumniszuschläge trotz Anzeige der Masseunzulänglichkeit
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