Die EU-Kommission ist zu dem Schluss gekommen, dass die „Sanierungsklausel“, eine deutsche Steuervergünstigung für notleidende Unternehmen, keine staatliche Beihilfe im Sinne der EU-Vorschriften darstellt.
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Quelle Datev: EU-Wettbewerbsaufsicht gibt deutsche „Sanierungsklausel“ frei
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