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Digitalisierung bei Steuererklärungen

Ab dem Veranlagungszeitraum 2019 werden der Finanzverwaltung von mitteilungspflichtigen Stellen übermittelte Daten grundsätzlich nicht mehr in den Papiervordrucken der Einkommensteuererklärung deklariert werden müssen. Dies teilte die Bundesregierung mit.
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Quelle Datev: Digitalisierung bei Steuererklärungen