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BFH zur Organschaft: Wirtschaftliche Eingliederung im Umsatzsteuerrecht

Zu einer wirtschaftlichen Eingliederung durch Darlehen kann es nur kommen, wenn diese im Rahmen eines Unternehmens gewährt werden. Darlehen durch entgeltliches Stehenlassen von Ansprüchen reichen nicht. Dies entschied der BFH (Az. V R 30/18).
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