Nach § 15 Abs. 4 UStG aufteilbar sind nur gesetzlich geschuldete Vorsteuerbeträge. Dies entschied der BFH (Az. V R 46/17).
───────────────────────────
Quelle Datev: BFH: Verzicht auf Steuerfreiheit der Vermietung
Home » Steuer News » BFH: Verzicht auf Steuerfreiheit der Vermietung