Der BFH hatte zu klären, welche Anforderungen an eine Leistungsbeschreibung in den Fällen der Geltendmachung des Vorsteuerabzugs aus Rechnungen über die Lieferung von Waren im Niedrigpreissegment (hier: Mode) zu stellen sind (Az. XI R 28/18).
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Quelle Datev: BFH: Rechnungsangaben beim Vorsteuerabzug – handelsübliche Bezeichnung
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