Mit der sog. Grundsteuer C erhalten die Gemeinden ab dem Jahr 2025 die Möglichkeit, baureife Grundstücke zu bestimmen und dafür einen gesonderten Hebesatz bei der Grundsteuer festzusetzen (19/15636).
───────────────────────────
Quelle Datev: Wirkung der Grundsteuer C
Home » Steuer News » Wirkung der Grundsteuer C