Für Steuerpflichtige mit grenzüberschreitenden Bezügen steht lt. BMF die Umsetzung der EU-Streitbeilegungsrichtlinie in einem neuen Steuerverfahrensgesetz, dem EU-Doppelbesteuerungsabkommen-Streitbeilegungsgesetz, seit 1. Januar 2020 zu Verfügung.
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Quelle Datev: Änderungen ab 1. Januar 2020: EU-Doppelbesteuerungsabkommen-Streitbeilegung
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