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BFH zum Vorsteuervergütungsverfahren

Der BFH hatte u. a. zu entscheiden, ob die eindeutige Bezugnahme in einer Rechnung auf nicht beigelegte Rechnungen, zu denen Umsatzsteuer nachberechnet wurde, den formalen Anforderungen an den Vorsteuerabzug genügt (Az. V R 19/18).
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