Der BFH hatte u. a. zu entscheiden, in welchem Umfang ein zu Wohnzwecken ausgebauter Dachboden zu berücksichtigen ist, der den Vorschriften des Bauordnungsrechts nicht vollständig entspricht (Az. II R 15/16).
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Quelle Datev: BFH: Berücksichtigung bauordnungsrechtlicher Einschränkungen bei der Einheitsbewertung von Grundstücken
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