Das FG Münster entschied, dass der Erwerb eines Familienheims nicht steuerbefreit ist, wenn der Erbe das Objekt erst nach einer dreijährigen Renovierungsphase bezieht (Az. 3 K 3184/17).
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Quelle Datev: Keine Erbschaftsteuerbefreiung für ein Familienheim bei dreijähriger Renovierungsphase
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