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Keine Erbschaftsteuerbefreiung für ein Familienheim bei dreijähriger Renovierungsphase

Das FG Münster entschied, dass der Erwerb eines Familienheims nicht steuerbefreit ist, wenn der Erbe das Objekt erst nach einer dreijährigen Renovierungsphase bezieht (Az. 3 K 3184/17).
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Quelle Datev: Keine Erbschaftsteuerbefreiung für ein Familienheim bei dreijähriger Renovierungsphase