Der Bundesfinanzhof hat 2017 seine langjährige Rechtsprechung zur Berücksichtigung ausgefallener Finanzierungshilfen aufgegeben. Jetzt steuert der Gesetzgeber mit dem JStG dagegen. Mit einer neuen Definition nachträglicher Anschaffungskosten i. S. d. § 17 EStG will er zurück zum alten Rechtsverständnis. Dazu hat der DStV Stellung genommen.
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Quelle Datev: Steuerliche Beurteilung des Ausfalls eigenkapitalersetzender Finanzierungshilfen – alles auf Anfang?
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