Grundsätzlich ist die anwaltliche Tätigkeit von der Gewerbesteuer befreit. Bereits kleine Anteile originär gewerblicher Tätigkeit führen allerdings nach der sog. Abfärberegelung des § 15 III Nr. 1 EStG zur Gewerbesteuerpflicht der gesamten Kanzleileistung. Dazu hat die BRAK eine Standortbestimmung veröffentlicht.
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Quelle Datev: Gefahr der Gewerblichkeit für Kanzleien – Standortbestimmung der BRAK zur Abfärberegelung
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