Der BFH hatte u. a. zu entscheiden, ob ein Erbschaftsteuerbescheid aufgrund nachträglich festgesetzter Einkommensteuer des Erblassers auch noch nach Eintritt der Festsetzungsverjährung geändert werden kann (Az. II R 36/16).
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Quelle Datev: BFH: Einkommensteuerschuld als Nachlassverbindlichkeit
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