Wird eine kommunale Abgabensatzung (hier zur Zweitwohnungssteuer) im gerichtlichen Verfahren als rechtswidrig erkannt, darf sie auch nicht übergangsweise als wirksam behandelt werden. So entschied das BVerwG (Az. 9 C 6.18, 9 C 7.18, 9 C 3.19, 9 C 4.19).
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Quelle Datev: Zweitwohnungssteuer: Keine Übergangsfrist für rechtswidrige Satzung
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