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Zweitwohnungssteuer: Keine Übergangsfrist für rechtswidrige Satzung

Wird eine kommunale Abgabensatzung (hier zur Zweitwohnungssteuer) im gerichtlichen Verfahren als rechtswidrig erkannt, darf sie auch nicht übergangsweise als wirksam behandelt werden. So entschied das BVerwG (Az. 9 C 6.18, 9 C 7.18, 9 C 3.19, 9 C 4.19).
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