Der BFH nimmt u. a. Stellung zu der Frage, ob die bloße Duldung einer (freiberuflichen) Tätigkeit des Insolvenzschuldners durch den Insolvenzverwalter oder dessen bloße Kenntnis die aufgrund dieser Umsätze entstehende Umsatzsteuer zu einer Masseverbindlichkeit i. S. des § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO macht (Az. V R 51/17).
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Quelle Datev: BFH zur fortgesetzten Tätigkeit in der Insolvenz
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