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BFH: Ermäßigter Steuersatz für Wissenschafts- und Forschungszweckbetriebe

Für die Finanzierung des Trägers einer Wissenschafts- und Forschungseinrichtung kommt es auf den Mitteltransfer an, der ihm ohne eigene Gegenleistung zufließt. Zum Zweckbetrieb gehören nur notwendige Nebentätigkeiten zur Eigen- und Grundlagenforschung. Dies entschied der BFH (Az. V R 16/18).
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