Der Verzicht eines Gesellschafters auf eine Darlehensforderung gegen die Gesellschaft kann nach Einführung der Abgeltungsteuer zu einem steuerlich zu berücksichtigenden Verlust bei den Einkünften aus Kapitalvermögen führen. So entschied der BFH (Az. VIII R 18/16).
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Quelle Datev: BFH: Berücksichtigung des Forderungsverzichts eines Gesellschafters nach Einführung der Abgeltungsteuer
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