FG Baden-Württemberg entschied, dass Krankentaggelder einer Schweizer Kollektiv-Krankentaggeldversicherung steuerfrei sind und den Steuersatz nicht erhöhen (Az. 14 K 2647/18 und 14 K 1955/18).
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Quelle Datev: Krankentaggelder einer Schweizer Kollektiv-Krankentaggeldversicherung sind steuerfrei und erhöhen nicht den Steuersatz (sog. Progressionsvorbehalt)
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