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Steuergestaltungen sind mitzuteilen

die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen (19/14685) eingebracht. Der Nationale Normenkontrollrat erhebt in seiner Stellungnahme Einwände gegen die Darstellung der Gesetzesfolgen in dem Entwurf.
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