Der BFH nimmt u. a. Stellung zu den Fragen, ob die alleinige Vermietung einer Ferienwohnung, ohne dass weitere Leistungselemente wie Beratung und Unterrichtung hinzutreten, den Begriff der „Reiseleistungen eines Unternehmers“ erfüllt und ob § 25 Abs. 1 UStG unionsrechtskonform dahingehend auszulegen ist, dass „Reiseleistungen eines Unternehmers“ mindestens zwei selbständige nebeneinanderstehende Leistungen voraussetzen (Az. V R 12/19).
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Quelle Datev: BFH zur Margenbesteuerung bei Überlassung von Ferienwohnungen
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