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BFH: Unionsrechtmäßigkeit der Hinzurechnungsbesteuerung im Drittstaatenfall

Der BFH hatte u. a. zu klären, ob der unmittelbare und voll fremdfinanzierte Erwerb von sog. Erlösbeteiligungen durch die Auslandsgesellschaft unter den Begriff „Kapitalanlagecharakter“ fällt (Az. I R 11/19).
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Quelle Datev: BFH: Unionsrechtmäßigkeit der Hinzurechnungsbesteuerung im Drittstaatenfall