Der BFH hat zu der Frage Stellung genommen, ob der Erwerb von Miteigentumsanteilen, verbunden mit dem dazugehörigen Sondereigentum an einer grundbesitzenden GbR in Abänderung eines notariell beurkundeten Auseinandersetzungs- und Teilungsvertrags ein Erwerb auf gesellschaftsvertraglicher Grundlage ist (Az. II R 20/17).
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Quelle Datev: BFH: Grunderwerbsteuerrechtliche Bemessungsgrundlage bei Erwerb von Wohnungs- oder Teileigentum
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