Der BFH bittet den EuGH um Klärung, ob die Steuerbegünstigung für dauerdefizitäre Tätigkeiten kommunaler Eigengesellschaften gegen die Beihilferegelung des Unionsrechts verstößt. Der Vorlagebeschluss betrifft § 8 Abs. 7 Satz 1 Nr. 2 KStG i. d. F. des Jahressteuergesetzes 2009 (Az. I R 18/19).
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Quelle Datev: BFH: EuGH soll über Beihilfecharakter der Steuerbegünstigung für dauerdefizitäre Tätigkeiten kommunaler Eigengesellschaften entscheiden
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