Das VG Darmstadt hat den Eilantrag eines Grundstückseigentümers in der Stadt Offenbach am Main abgelehnt, in dem dieser sich gegen die Erhöhung der Grundsteuer für sein Grundstück gewandt hat (Az. 4 L 1004/19).
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Quelle Datev: Erhöhung der Grundsteuer in der Stadt Offenbach am Main nach summarischer Prüfung rechtmäßig
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