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Erhöhung der Grundsteuer in der Stadt Offenbach am Main nach summarischer Prüfung rechtmäßig

Das VG Darmstadt hat den Eilantrag eines Grundstückseigentümers in der Stadt Offenbach am Main abgelehnt, in dem dieser sich gegen die Erhöhung der Grundsteuer für sein Grundstück gewandt hat (Az. 4 L 1004/19).
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