Das FG Münster entschied, dass in Bäckereifilialen, die in Supermärkte integriert sind, zum Verzehr an Ort und Stelle angebotene Backwaren dem vollen Umsatzsteuersatz unterliegen, wenn hierfür Mobiliar und Geschirr zur Verfügung gestellt wird (Az. 15 K 2553/16).
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Quelle Datev: Der Verkauf von Backwaren im Eingangsbereich von Supermärkten befindlichen Bäckereien zum dortigen Verzehr unterliegt dem Regelsteuersatz
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